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Berliner Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der GESOBAU AG haben sich mit der…...
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Prognose und Weiterentwicklung der erfolgreichen Strategie

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bleibt auch im Jahr 2026…...
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Wirtschaftsbericht

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist im Jahr 2025 weiterhin…...
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Beteiligung und Kooperationen

Eine verantwortungsvolle Wohnungswirtschaft bedeutet für die GESOBAU, die Beteiligung der…...
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Lebenswerte Quartiere

Als landeseigenes Wohnungsbauunternehmen schafft die GESOBAU nicht nur sozial verträglichen…...
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Beteiligung und Kooperationen

Eine verantwortungsvolle Wohnungswirtschaft bedeutet für die GESOBAU, die Beteiligung der Bürger*innen zu ermöglichen sowie lokale Kooperationen zu fördern. Sie bindet Anwohnende und Mieter*innen frühzeitig in Neubauplanungen ein und arbeitet eng mit lokalen Akteuren zusammen, um tragfähige Lösungen für lebendige Quartiere zu entwickeln.

Dieser Anspruch prägt auch ihr gesellschaftliches Engagement, das sie vor allem durch Kooperationen stärkt, um die Lebensqualität in ihren Beständen zu fördern und ein soziales Miteinander in den Nachbarschaften zu erhöhen.

Beteiligungen bei Neubauvorhaben und Modernisierungen

Für die GESOBAU ist die Beteiligung betroffener Stakeholder ein zentraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Neubauplanung. Denn bauliche Veränderungen greifen unmittelbar in bestehende Nachbarschaften ein. Deswegen ist es der Anspruch der GESOBAU, Anwohnende und Mieter*innen frühzeitig einzubeziehen, Vertrauen aufzubauen und dafür Beteiligungsräume niedrigschwellig und breit zugänglich zu machen. Grundlage dafür bildet der landesweite Rahmen der Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau, an denen sich die Beteiligungsprozesse der GESOBAU strategisch orientieren.

Der Beteiligungsansatz folgt dabei vier Stufen: Information, Konsultation, Mitgestaltung und Mitentscheidung. Je nach Projekt und Spielraum können Anwohnende Hinweise geben, Ideen einbringen oder in einigen Fällen über konkrete Aspekte entscheiden (vgl. Nachhaltigkeitsbericht 2024/2025, S. 98).

Um Beteiligung in Prozessen – wie etwa Modernisierungen – ebenso wirksam zu gestalten, setzt die GESOBAU auf eine Vielzahl analoger und digitaler Formate, mit denen sie unterschiedliche Stakeholder zuverlässig erreicht. Dazu gehören Informationsveranstaltungen, E-Mail-Kommunikation, Videos, postalische Anschreiben, Fragebögen, Online-Formate und Versammlungen vor Ort. Mit dem Format ­GESOBAU vor Ort schafft sie weitere niedrigschwellige Gesprächsgelegenheiten rund um relevante Modernisierungsankündigungen, um Sorgen der betroffenen Menschen zu reduzieren, Transparenz zu schaffen und die Selbstwirksamkeit von Nachbarschaften zu stärken. Bei großen Kombiprojekten, wie im Stiftsweg und in der Hansa­straße, hat die ­GESOBAU zudem Abschlussfeste organisiert, die Begegnung ermöglichen und zugleich genutzt wurden, um Rückmeldungen zur Zufriedenheit und Prozessqualität einzuholen.

Informationsveranstaltung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Elisabeth-Aue

Mieterbeiräte und Mieterrat als Mitwirkungsraum

Mieterbeiräte ermöglichen Mitwirkung, indem sie die Interessen der Mieter*innen bündeln und als Sprachrohr der Bewohnerschaft gegenüber der GESOBAU wirken. Während jede Wohnhausgruppe einen eigenen Mieterbeirat wählen kann, vertritt der Mieterrat quartiersübergreifend die Interessen und Anliegen aller Bewohner*innen und stärkt so die strukturelle Mitwirkung im gesamten Quartier. Der Mieterrat wirkt dabei insbesondere bei Fragen der Investitionsplanung zu Neubau- und Modernisierungsprojekten mit und steht dazu in regelmäßigem, überwiegend digital organisiertem Austausch mit der ­GESOBAU. Das aktuell siebenköpfige Gremium – vier Frauen und drei Männer – wurde auf Grundlage des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes für die Amtsperiode 2022 bis 2027 gewählt (vgl. Nachhaltigkeitsbericht 2024/2025, S. 100).

Neben etablierten Gremien wie Senioren- und Modernisierungsbeiräten wurden im Sommer 2024 in sechs Wahlquartieren – darunter mehrere Bereiche des Märkischen Viertels sowie des Studierendenwohnhauses in der Nordbahnstraße – neue Mieterbeiräte gewählt, wobei 10.460 Haushalte stimmberechtigt waren. Mit einer Wahlbeteiligung von 12,6 Prozent nahmen die neu gewählten Beiräte im September 2024 ihre Arbeit auf (vgl. Nachhaltigkeitsbericht 2024/2025, S. 98 ff.).

Kooperationen und Partnerschaften

Für die GESOBAU sind Kooperationen ein wesentlicher Bestandteil ihres Selbstverständnisses als verantwortungsvolle Akteurin im Rahmen der Stadtentwicklung. Sie geht bewusst Partnerschaften mit lokalen Sportvereinen, sozialen Organisationen oder wissenschaftlichen Initiativen ein, weil sie davon überzeugt ist, dass nachhaltige Lösungen nur im Zusammenspiel unterschiedlicher Akteur*innen entstehen.

Partnerschaften für eine starke Stadtgesellschaft pflegen

Die GESOBAU setzt auf Partnerschaften für eine sozial starke Stadtgesellschaft und kooperiert dafür gezielt mit lokalen Sport- und Bildungsakteur*innen. So fördert sie Bewegung, Teilhabe und gesundes Aufwachsen in ihren Quartieren. Ein strategischer Schwerpunkt liegt auf der Förderung junger Menschen durch niedrigschwellige Sportangebote, beispielsweise durch die Unterstützung des Schulprogramms ALBA macht Schule mit jährlich 20.000 Euro. Auch im Handball bleibt sie Partnerin der Füchse Berlin und stärkt mit jährlich 15.000 Euro die B&O-Grundschulliga, in der Kinder erste Spielerfahrungen sammeln. Zusätzlich werden Schul-AGs, wie an der Grundschule Borsigwalde, gefördert.

Kooperationen, Spenden und Sponsoring

Die GESOBAU unterstützt lokale Initiativen, die die Lebensqualität in ihren Quartieren stärken und einen klaren Bezug zum Wohnen und Wohnumfeld haben. Dabei achtet sie strikt auf politische Neutralität, die Vereinbarkeit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und auf die Einhaltung ihrer Compliance-Grundsätze. Alle Förderungen, einschließlich der Mittel der ­GESOBAU-Stiftung, durchlaufen vorab einen definierten Freigabeprozess (vgl. „Spenden- und Sponsoring-Volumen für das Jahr 2025“, S. 126).

Politische Spenden

In der GESOBAU-Satzung, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 20, ist verankert, dass Sponsoring zugunsten politischer Parteien, ihren Mandatsträger*innen sowie sonstigen Mitgliedern ausgeschlossen ist. Im Jahr 2025 gab es keine Spenden oder Sponsoring zugunsten politischer Parteien, ihren Mandatsträger*innen sowie sonstigen Mitgliedern.

GESOBAU-Mitarbeitende engagieren sich für unser Unternehmensziel Soziales Engagement.

Spenden- und Sponsoring-Volumen
für das Jahr 2025

0
Gesamt
* Über die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG wurden weitere 2.400,00 € gespendet.

Das Prinzip Housing First realisieren

Der Housing-First-Ansatz ist ein international anerkannter wohnungs- und sozialpolitischer Handlungsansatz zur nachhaltigen Überwindung von Wohnungslosigkeit. Er basiert auf der Erkenntnis, dass der Zugang zu dauerhaftem Wohnraum keine Belohnung am Ende eines Hilfeprozesses, sondern dessen Ausgangspunkt sein muss. Wohnraum wird dabei als grundlegendes soziales Recht verstanden und als zen­trale Voraussetzung für Stabilisierung, Teilhabe und Selbstbestimmung.

Berlin zählt zu den bundesweiten Vorreitern bei der Umsetzung dieses Ansatzes und hat ­Housing First als festen Bestandteil seiner Strategie zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit etabliert. Vor diesem Hintergrund steht die ­GESOBAU dem Housing-First-Ansatz ausdrücklich positiv gegenüber und versteht ihr Engage­ment als Beitrag zur sozialen Verantwortung kommunaler Wohnungsunternehmen. Seit 2019 besteht eine Kooperation mit dem Träger Neustart GmbH, in deren Rahmen jährlich bis zu fünf Wohnungen für wohnungslose Menschen bereitgestellt werden. Diese Zusammenarbeit erfolgt freiwillig im Rahmen der wohnungs- und belegungspolitischen Vorgaben des Wohnraumversorgungsgesetzes Berlin und ergänzt die bestehenden Instrumente der Wohnraumversorgung.

Die Umsetzung des vereinbarten Wohnungskontingents ist aufgrund der besonderen Ausrichtung von Housing First mit spezifischen organisatorischen Anforderungen verbunden. Dazu zählen unter anderem die passgenaue Identifikation geeigneter Wohnungsangebote sowie intensive Abstimmungsprozesse zwischen der GESOBAU, dem Träger und den wohnungssuchenden Personen. Ein zentrales Prinzip des Ansatzes ist die Stärkung der Autonomie der Betroffenen: Diese verfügen über ein Mitspracherecht, insbesondere hinsichtlich Lage, Wohnumfeld und individueller Lebenssituation. Entsprechend werden angebotene Wohnungen nicht in jedem Fall angenommen. Aus diesen strukturellen Rahmenbedingungen resultiert, dass das vorgesehene Kontingent nicht in jedem Jahr vollständig belegt werden kann.

Insgesamt wurden bislang 16 Wohnungen erfolgreich vermittelt. Ziel der Kooperationspartner*innen ist es, die Zusammenarbeit weiter zu verstetigen und langfristig tragfähig auszugestalten, um einen nachhaltigen Beitrag zur Überwindung von Wohnungslosigkeit und zur sozialen Stabilisierung besonders benachteiligter Personengruppen zu leisten.

Zusätzlich setzt die GESOBAU ihre Kooperation mit dem Bezirksamt Pankow und der ­GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH fort. Seit 2016 stellt sie Wohnungen bereit, die zunächst an die GEBEWO vermietet und anschließend an wohnungslose Menschen, begleitet durch ambulante Wohnhilfen des Sozialamts, untervermietet werden. Die Zusammenarbeit wurde bis 2028 verlängert.

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