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Berliner Corporate Governance Kodex

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Geschäfts­informationen

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

mit diesem Bericht informieren wir über unsere Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 und das Ergebnis der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben haben wir verantwortungsvoll und mit der gebührenden Sorgfalt wahrgenommen. Dabei haben wir den Vorstand bei der Leitung der GESOBAU beratend begleitet, seine Tätigkeit überwacht und waren in alle für die Gesellschaft und den Konzern grundlegend bedeutenden Entscheidungen unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat hat geprüft, ob der Jahres- und Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht sowie die weitere Finanzberichterstattung den geltenden Anforderungen entsprechen.

Der Vorstand ist seinen Informationspflichten uneingeschränkt nachgekommen und hat uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich informiert. Dies geschah zeitnah und umfassend zu allen Aspekten der Unternehmensplanung, dem Verlauf der Geschäfte, der strategischen Weiterentwicklung sowie der aktuellen Lage des Unternehmens. Zu den Auswirkungen geopolitischer Entwicklungen hat der Vorstand frühzeitig und regelmäßig im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrates sowie durch die Vorlagen informiert. Planabweichungen beim Geschäftsverlauf wurden uns im Einzelnen erläutert und mit schlüssigen Argumenten begründet. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Unternehmens vertrauensvoll mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorfälle haben wir auf Basis der Berichte des Vorstandes ausführlich erörtert und seinen Beschlussvorschlägen nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.

Sitzungen

Die Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse fanden im Jahr 2025 sowohl in Präsenz als auch virtuell per Videokonferenz statt. Im Berichtsjahr fanden vier turnusgemäße Sitzungen sowie eine konstituierende und eine außerordentliche Sitzung statt (davon jeweils drei in Präsenz und als Videokonferenz). Die Sitzungsteilnahme der Mitglieder lag im Geschäftsjahr 2025 auf hohem Niveau. Ein Mitglied des Aufsichtsrates hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrates und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen.

Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2025
MITGLIED AUFSICHTS­RAT FINANZ- UND GRUND­STÜCKSAUSSCHUSS PERSONAL­AUSSCHUSS TEILNAHME­QUOTE
Beck, Solveig** 4/4 3/3 1/1 8/8
Benz, Birgit 6/6 2/2 8/8
Kalleja, Dr. Hartmut*** 4/6 0/1 4/7
Külper, Dr. Heike 6/6 6/6
Machulik, Stephan 6/6 3/3 9/9
Prill, John** 4/4 4/4
Reißig-Thust, Prof. Dr. Solveig 5/6 3/3 8/9
Rohbeck, Oliver 6/6 2/2 8/8
Tschaepe, Martin 6/6 3/3 9/9
Atris, Lina* 0/2 0/2
Senier, Ramona* 1/2 1/1 2/3
GESAMT 48/54 12/12 6/7 66/73

* Aufsichtsratsmitglied bis 12. Juni 2025 | ** Aufsichtsratsmitglied seit 12. Juni 2025 | *** Personalausschussmitglied seit 12. Juni 2025

Die Sitzungen des Aufsichtsrates sind von einem intensiven und offenen Austausch geprägt. Aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit erfolgte in Abstimmung mit der Vorsitzenden des Aufsichtsrates eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren.

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurden die Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden gewählt sowie die Besetzung des Personalausschusses sowie Finanz- und Grundstücksausschusses vorgenommen. Im Rahmen der außerordentlichen Sitzung wurden Personalangelegenheiten besprochen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates bereiten sich auf anstehende Beschlüsse regelmäßig anhand von Unterlagen vor, die der Vorstand vorab zur Verfügung stellt. Dabei wurden sie von den jeweils zuständigen Ausschüssen unterstützt. Die Aufsichtsratssitzungen werden zudem von den Arbeitnehmervertreter*innen in Gesprächen mit dem Vorstand vorbereitet.

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrates eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt.

Information durch den Vorstand

Über die wichtigsten Indikatoren der Geschäftsentwicklung und bestehende Risiken unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat anhand schriftlicher Quartalsberichte. Zwischen den Sitzungsterminen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse wurde die Aufsichtsratsvorsitzende zudem ausführlich unterrichtet. Hierbei wurden die Strategie des Unternehmens wie auch die aktuelle Geschäftsentwicklung und -lage besprochen sowie wesentliche Einzelthemen und bevorstehende bedeutsame Entscheidungen erörtert.

Die GESOBAU arbeitet konsequent an der Umsetzung ihrer Strategie und ist auch im Jahr 2025 auf diesem anspruchsvollen Wachstumspfad weiter vorangegangen. Mit der Bewirtschaftungstätigkeit war das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich. Die finanzielle Stärke und eine solide Bilanz machen es möglich, die Modernisierungs- und Wachstumsstrategie fortzusetzen und die Klimastrategie umzusetzen. Die Wohnungswirtschaft steht in den nächsten Jahren vor grundlegenden Veränderungen und Herausforderungen. Die Auswirkungen der ökologischen Transformation, die regulatorischen Anforderungen sowie die geopolitischen Konflikte (v. a. die Energie- und Baupreissteigerungen und das höhere Zinsniveau) belasten die wirtschaftliche Lage der Unternehmen und Beschäftigten in Berlin spürbar. Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen werden insbesondere durch das Ziel des Senats, jährlich 20.000 neue Wohnungen zu bauen, die Kooperationsvereinbarung, das Schneller-Bauen-Gesetz und den Klimapakt beeinflusst. Zugleich hat sich das Unternehmen nachhaltiges und soziales Handeln zum Ziel gesetzt. Diese Herausforderungen will die ­GESOBAU aus einer Position der Stärke heraus mitgestalten. Dafür werden in den kommenden Jahren weiterhin hohe Investitionen auch auf Basis der Klimastrategie getätigt. In diesem Zusammenhang hat die GESOBAU AG den Anspruch, sozial und ökologisch engagiert, die führende Position des Unternehmens weiter zu sichern.

Spezifische Themen

Im besonderen Fokus des Aufsichtsrates standen im Geschäftsjahr 2025 folgende Themen: die Wachstumsstrategie durch Neubau und Ankauf von Wohnungen, die Klimastrategie, die umfangreiche Modernisierungstätigkeit sowie das Projekt „Voicebot“. Dazu gehörten auch die Auswirkungen geopolitischer Entwicklungen auf Energie-, Bau- und Finanzierungskosten, der Bauplan 2026 bis 2030, die Einbringung von Grundstücken sowie aktuelle Vergabeverfahren. Darüber hinaus wurden die Erteilung von Prokura, der Wirtschaftsplan 2026 und die Mittelfristplanung bis 2030, der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, die Prüfungsschwerpunkte der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 sowie die Zielvereinbarungen des Vorstandes und der Prokuristen behandelt.

Corporate Governance und Auditierung

Der Erfolg des Unternehmens basiert nach Überzeugung des Aufsichtsrates auf guter Corporate Governance. Der Aufsichtsrat verfolgte deshalb regelmäßig die Anwendung der für das Unternehmen maßgeblichen Grundsätze des Berliner Corporate Governance Kodex und überprüfte auch die Effizienz seiner eigenen Tätigkeit. Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand sowie innerhalb des Aufsichtsrates wurde für respektvoll und wertschätzend befunden. Es werden intensive und qualifizierte Diskussionen in konstruktiver Atmosphäre durchgeführt. Künftig soll alle zwei Jahre ein Fragenkatalog zur Effizienzprüfung gemeinsam mit einer Entsprechenserklärung an die Mitglieder des Aufsichtsrates versandt werden. Die Diskussion der Ergebnisse soll in der darauffolgenden Aufsichtsratssitzung stattfinden. Darüber hi­naus wurden Maßnahmen zur Optimierung des Personalausschusses abgestimmt, um die Effizienz, Transparenz und Verlässlichkeit in der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen zu steigern und gleichzeitig den Informationsfluss zwischen Personalausschuss, Aufsichtsrat und den Senatsverwaltungen zu verbessern. Weitere Effizienzpotenziale werden nicht gesehen.

Die Aufsichtsratsmitglieder der GESOBAU AG sind verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Dienstleistern, Lieferanten, Kreditgebern des Unternehmens oder bei sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat offenzulegen. Im Geschäftsjahr 2025 hat es keine Hinweise auf etwaige Interessenkonflikte gegeben.

Das Institut Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (ICG) bestätigte der GESOBAU AG Anfang des Jahres 2024 erneut die gelungene Implementierung des ICG-zertifizierten Wertemanagements in ihren Geschäftsprozessen. Im Rahmen der erneuten Auditierung wurde erstmalig auch der gesamte GESOBAU-Konzern bewertet. Daran anknüpfend wurde im Geschäftsjahr 2025 erstmals ein Compliance-Bericht für das vorangegangene Geschäftsjahr erstellt, den der Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen hat. Die bestehenden Compliance-Regelungen schaffen nicht nur einen einheitlichen Wertemaßstab, sondern bilden zugleich einen verbindlichen normativen Handlungsrahmen für alle Mitarbeitenden sowie für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat begrüßt die neue Form der Berichterstattung ausdrücklich, ebenso wie die kontinuierlichen Maßnahmen zur Sicherung und Erweiterung des Compliance-Management-Systems. Diese leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung einer Unternehmenskultur, die von Integrität, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein geprägt ist. Der Aufsichtsrat sieht darin die konsequente Fortführung der bisherigen Bemühungen und des nachhaltigen Engagements der GESOBAU AG in diesem Bereich.

Ein Werte-Management-System ist integraler Bestandteil einer funktionierenden Compliance-­Organisation. Aus diesem Grund wurde bereits in vorangegangenen Jahren eine breit angelegte Grundwertediskussion im Unternehmen geführt. Das Ergebnis war die Identifikation wesentlicher Grundwerte der GESOBAU AG: Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wertschätzung, Ehrlichkeit, Nachhaltigkeit, Verantwortung, Transparenz und Vertrauen. Die Grundwerte der GESOBAU AG sind die Basis unserer Identität. Sie prägen unsere Persönlichkeit und sind entscheidend für unser Zusammenleben und unsere Kultur. Sie bringen zum Ausdruck, was wir für richtig und wichtig erachten.

Sitzungen der Ausschüsse

Der Finanz- und Grundstücksausschuss tagte im Berichtszeitraum in zwei regulären Sitzungen und einer konstituierenden Sitzung (davon eine in Präsenz und zwei als Videokonferenz). Im Fokus standen neben der umfangreichen Neubautätigkeit zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und des Konzerns insbesondere der Kauf von Wohnungsbeständen, die Modernisierungsmaßnahmen und Klimaprojekte, der Jahresabschluss 2024, die Prüfergebnisse zur Gründung einer Energietochter sowie der Wirtschaftsplan 2026 und die Mittelfristplanung bis 2030. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurden Frau Prof. Dr. Reißig-Thust zur Vorsitzenden und Herr Machulik zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Personalausschuss beschäftigte sich in zwei regulären Sitzungen (davon jeweils eine in Präsenz und als Videokonferenz) insbesondere mit dem Vorstandswechsel, den Zielvereinbarungen für den Vorstand und die Prokuristen für das Geschäftsjahr 2026, dem Tarifvertragsabschluss bei einer Tochtergesellschaft sowie der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2024 für den Vorstand und die Prokuristen.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

In der ordentlichen Hauptversammlung am ­­27. März 2025 wurde die EY GmbH & Co. KG ­Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt und anschließend vom Aufsichtsrat entsprechend beauftragt. Sie hat den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 sowie den zusammengefassten Lagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns haben uns rechtzeitig vorgelegen.

Der Abschlussprüfer hat in einem Vorabgespräch am 08. Dezember 2025 die Vorsitzende des Aufsichtsrates und in einem Gespräch am 19. Februar 2026 die Vorsitzende des Finanz- und Grundstücksausschusses über den Verlauf und die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung informiert.

Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vor und wurden in der Aufsichtsratssitzung am 19. März 2026 in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, die über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Arbeit noch einmal berichteten und für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung standen, umfassend behandelt. In dieser Sitzung hat zudem der Vorstand den Jahres- und Konzernabschluss erläutert sowie Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung dargestellt. Wir konnten ohne Einwände den Ergebnissen der Abschlussprüfung zustimmen und haben die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt und festgestellt.

Ein Teilbetrag von 17,9 Mio. € des Jahresüberschusses wurde entsprechend der Satzung der GESOBAU AG in die „Anderen Gewinnrücklagen“ eingestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes an, den verbleibenden Bilanzgewinn auch in die „Anderen Gewinnrücklagen“ einzustellen.

Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG vorgelegt. Auch dieser Bericht wurde von der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Eine entsprechende Befassung des Aufsichtsrates ergab keine Einwände.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrates und den Corporate Governance Bericht sowie seine Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2026 verabschiedet. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Hauptversammlung, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Unabhängigkeits­erklärung und ­Honorierung des ­Abschlussprüfers

Dem Aufsichtsrat liegt eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers vor. Sie bestätigt gemäß § 319 HGB, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können.

Wechsel in den Organen

Mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, endete die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Gesellschafter berief Frau Birgit Benz, Herrn Dr. Hartmut Kalleja, Frau Dr. Heike Külper, Herrn Stephan Machulik, Frau Prof. Dr. Solveig Reißig-Thust und Herrn Oliver Rohbeck in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Rahmen einer Wahl der Arbeitnehmer wurden Frau Solveig Beck, Herr John Prill und Herr Martin Tschaepe in den Aufsichtsrat entsandt. Frau Birgit Benz wurde zur Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.

Zum 31. Dezember 2025 hat Herr Jörg Franzen auf eigenen Wunsch und im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Vorsitzender des Vorstandes der GESOBAU niedergelegt. Der Aufsichtsrat sprach Herrn Franzen seinen Dank für sein großes Engagement in den letzten fast 20 Jahren und die stets konstruktive Zusammenarbeit aus.

Zum 01. Januar 2026 wurde Herr Lars Holborn komissarisch zum neuen Vorstandsmitglied bestellt. Er wird den Vorstandsbereich von Herrn Franzen führen.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeitenden sowie den Mitgliedern des Vorstandes für ihren engagierten Beitrag zu einem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2025. Mit den besten Wünschen für die weitere persönliche Zukunft dankt der Aufsichtsrat seinen ausgeschiedenen Mitgliedern Frau Lina Atris und Frau Ramona ­Senier sowie Herrn Jörg Franzen als langjährigem Vorsitzenden des Vorstands.

Berlin, 19. März 2026

Für den Aufsichtsrat

Birgit Benz, Vorsitzende

Gremien des Aufsichtsrates

Personalausschuss

Frau Birgit Benz (Vorsitzende)
Herr Oliver Rohbeck
Herr Dr. Hartmut Kalleja (seit 12. Juni 2025)
Frau Solveig Beck (seit 12. Juni 2025)

Finanz- und ­Grundstücksausschuss

Frau Prof. Dr. Solveig Reißig-Thust (Vorsitzende)
Herr Stephan Machulik (stellvertretender Vorsitzender)
Herr Oliver Rohbeck
Herr Martin Tschaepe

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Die GESOBAU

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Zusammengefasster Lagebericht